612
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Allgmeine Geschaeftsbedingungen

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Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für den Erwerb von Tickets und den Besuch des 612-Festivals (nachfolgend “Veranstaltung”, “Event” oder “Festival”), das von dem Jugendforum Falkensee, einer Arbeitsgruppe der Lokalen Agenda Falkensee, vertreten durch Stefan Settels (“wir”, “uns”, “Veranstalter”), organisiert wird. Beim Kauf eines Tickets für die Veranstaltung akzeptieren Sie diese AGBs. Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eventbrite, über die das Ticket für die Veranstaltung gekauft wurde.

Alle Formulierungen und personengruppenbezogenen Angaben in den AGBs sind geschlechtsneutral zu verstehen.

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Begriffsbestimmungen

“Veranstaltungsgelände” bezieht sich auf das Gelände in seiner Gesamtheit, welches am Gutspark (bzw. Zu den Lurchen), 14612 Falkensee liegt. Das “Festivalgelände” bezieht sich auf den Zuschauerbereich, dieser bezieht sich auf das Gebiet zwischen Einlasskontrolle und Bühne. Eine “Parkfläche” oder ein “Parkbereich” wird zum abstellen von Kraftfahrzeugen von uns freigegeben und gekennzeichnet.
“Sicherheitsdienst” oder “Ordnungsdienst” beziehen sich auf die Mitarbeitenden der Eitner Security GmbH.

Das Coronavirus SARS-CoV-2 wird im folgenden “Coronavirus” oder “Corona” genannt.

2. Erwerb von Tickets

Tickets können nur bei Eventbrite erworben werden. Für den Erwerb der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eventbrite. Jeder Kunde darf maximal zehn (10) Tickets erwerben. Sollte die Anzahl der von einem Kunden georderten Tickets zehn (10) überschreiten, behält der Veranstalter sich vor, die über diese Beschränkungen hinausgehenden Bestellungen stornieren zu lassen. Beim Erwerb der Tickets, akzeptiert der Besucher die genannten AGBs.

3. Zutrittsberechtigungen

Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen das Festival nur mit Erlaubnis der Eltern besuchen. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis ist bei Zutritt nachzuweisen. Für Jugendliche ab 18 Jahren wird der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person genehmigt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

4. Die Haftung des Veranstalters

Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter, ist die Haftung nicht ausgeschlossen.

Die genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung der Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Mitwirkenden des Veranstalters, sowie die persönliche Haftung der genannten Organe.

5. Eintritt und Verlassen des Geländes

Bevor Besucher das Veranstaltungsgelände betreten, werden ihre Eintrittskarten entwertet, somit ungültig gemacht und ihnen entweder ein Armband angelegt oder ausgehändigt. Dieses Armband dient als Ersatz für einen Wieder-Eintritt. Beim erneuten Betreten des Geländes müssen das unbeschädigte Armband und die Eintrittskarte vorgelegt werden, sonst besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

6. Sicherheits- und Gesundheitskontrollen, Präventionsmaßnahmen

Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt aus Sicherheits- und Ordnungsgründen eine Kontrolle durch den Sicherheitsdienst. Zusätzlich behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen aktuellen negativen Test auf das Coronavirus (SARS-CoV2), der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen geeigneten Nachweis über eine Immunisierung und oder Genesung zu verlangen.

7. Ausschluss vom Festival

Besucher haben den Anordnungen des Sicherheitspersonals und den Veranstaltern Folge zu leisten. Ein nicht befolgen der AGBs führt zum Ausschluss der Veranstaltung.
Zudem ist dem Veranstalter und dem Sicherheitspersonal freigestellt, den Zutritt zum Festival zu verwehren, sowie den Besucher vom Festival auszuschließen, wenn dieser

  1. ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit des Events, anderen Besuchern und sich selbst darstellt, oder
  2. illegale oder nicht erlaubte Substanzen und Gegenstände mit sich führt, oder
  3. gegen die AGBs in sonstiger Art und Weise verstößt.

Des Weiteren wird dem Veranstalter vorbehalten, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit der Besucher und des Festivals zu gewährleisten.

8. Tickets

Die Tickets dürfen nach der Entwertung nicht mehr übertragen werden. Der Weiterverkauf sowie das Verlosen von Tickets ist nicht gestattet. Wenn gegen diese Bedingung verstoßen wird, entfällt die Zugangsberechtigung und das Ticket ist ungültig. Somit besteht auch keine Entschädigung durch den Veranstalter. Bei Verlust eines Tickets gibt es keinen Ersatz und auch keine Entschädigung (bitte unbedingt gut aufbewahren).

II. Rechte des Veranstalters

1. Einschränkung der Bild- und Tonaufnahmen

Die Verwendung von Kameras, Videokameras, Mobiltelefonen und anderen Geräten zur Aufnahme von Bildern, Videos oder Ton ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen und ggf. rechtliche Schritte nach sich ziehen.

2. Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Bild- und Tonaufnahmen

Wir dürfen das Event aufzeichnen und dabei Ton- und audiovisuelle Aufnahmen erstellen. Diese Aufnahmen können Besucher einschließen. Sobald das Gelände betreten wurde, willigt der Besucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Blindness und seiner Stimme für Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, Fotografien und/oder sonstigen Aufnahmen zu, die von einem, vom Veranstalter beauftragtem Dritte, im Zusammenhang des Events erstellt werden. Zudem wird unwiderruflich der Verwertung und Verbreitung auf allen (digitalen) (zukünftigen und gegenwärtigen) Medien zugestimmt. Somit liegt das Recht, der Verbreitung von Stimme, Bildnissen, Handlungen und/oder Aussagen der Besucher, für nichtkommerzielle und kommerzielle Zwecke, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt, beim Veranstalter und dessen Vertrags- und Lizenzpartnern.

3. Ausschluss vom Festival

Dem Veranstalter ist es freigestellt Besucher, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, von dem Event auszuschließen (beispielsweise: Körperverletzungen, Drogenhandel, Diebstahl, Gefährdung anderer Besucher, Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus). Sobald ein Besucher vom Veranstalter ausgeschlossen wird, verwirkt die Eintrittskarte und es gibt kein Recht auf einen erneuten Einlass.

4. Hör- und sonstige Gesundheitsschäden

Der Veranstalter haftet nur, wenn durch Fahrlässigkeit und das Missachten von Sicherheitsvorschriften, für Gesundheitsschäden der Besucher. Ein Aufenthalt in der unmittelbaren Nähe von Lautsprechern ist zu vermeiden und die Einhaltungen von Absperrungen sind zu beachten. Bei einem langen Aufenthalt in Bühnennähe ist ein Gehörschutz empfohlen, da es sonst zu Gehörschäden führen kann.

5. Infektion mit dem Coronavirus

Selbst bei der Einhaltung vom Sicherheitskonzept und vollständiger Umsetzung vom Hygienekonzepts, kann eine Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausgeschlossen werden.

6. Änderungen am Programm und Absage des Events

Das Event kann ohne Vorwarnung durch den Veranstalter abgesagt werden. Aktuelle Informationen sind auf Social Media oder auf der Webseite zu finden.

Aufgrund von äußeren Einflüssen (z.B: Wetter) kann das Event kurzfristig abgesagt werden. Wir bemühen uns auch bei Regen das Festival zu veranstalten, sollte jedoch ein Gefährdung für uns, Mitwirkenden und/oder Besuchern entstehen, wird das Festival beendet.

Es gibt keinen Anspruch des Besuchers, einen Ersatz bei Absage eines Künstlers einzufordern.

7. Räumung von Flächen

Um ein Gefahrenrisiko für die Besucher abzuwenden, können wir oder der Sicherheitsdienst jederzeit einen Teil des oder das gesamte Festivalgeländes räumen und sperren. Den Aufforderungen vom Veranstalter und dem Sicherheitsdienst ist Folge zu leisten. Das Widersetzen von Aufforderungen kann zum Ausschluss vom Event führen.

8. Informationen / Neuigkeiten

Dem Veranstalter ist freigestellt, ergänzende Informationen und Einschränkungen auf der offiziellen Homepage (612-festival.de) oder auf Social Media zu verbreiten.

III. Pflichten der Besucher

1. Parkbereiche

Es gibt kein Anrecht auf einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug. Dem Veranstalter steht es frei den Parkbereich jederzeit zu räumen, abzusperren oder einzuschränken.
Rettungswege und Fahrwege sind jederzeit freizuhalten.

Wenn ein Fahrzeug in keinem verkehrssicheren Zustand ist oder eine Gefahr durch den Zustand entsteht (z.B.: undichter Motor, Auslaufen von Flüssigkeiten), entfällt die Parkberechtigung für dieses Fahrzeug und es muss umgehend vom Veranstaltungsgelände entfernt werden. Dazu zählen auch fehlende Pflichtversicherungen, Zwangsentstempelungen und/oder fehlende Kennzeichen.

Die abgestellten Fahrzeuge werden nicht überwacht, das Parken geschieht auf eigene Gefahr. Es liegt nicht in der Aufgabe des Veranstalters oder dem Sicherheitspersonals, den Parkbereich zu überwachen.

2. Straßenverkehrsordnung

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, sowie den Zufahrtswegen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Zufahrt kann durch den Veranstalter und / oder Sicherheitspersonal beschränkt oder geregelt werden.

Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Dem Veranstalter steht es frei, ein Umparken anzuordnen. Fahrzeuge, die sich in Rettungs- oder Fahrwegen durchfahrtsbehindernd befinden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Der Besitzer, bzw. Verursacher trägt dabei die anfallenden Gebühren.

3. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung für abgestellte Fahrzeuge. Bei Verlust und Schäden, durch Diebstahl, Feuer, Einbruch, höherer Gewalt oder anderen Vorkommnissen, haftet der Veranstalter nicht.
Zudem ist die Haftung des Veranstalters bei Verlust von Wertgegenständen und Eigentum ausgeschlossen.

4. Anordnungen von Sicherheitskräften

Ergänzend zu hier stehenden Regeln, kann der Sicherheitsdienst weitere Regelungen aufstellen. Zudem ist den Aufforderungen vom Sicherheitsdienst Folge zu leisten.

5. Naturschutz / Müllentsorgung

Die gegenseitige Rücksichtnahme ist erwartet. Diese gilt auch der Natur und Umwelt gegenüber. Wenn wassergefährdende Stoffe mit dem Boden in Berührung kommen oder Natur- oder Umweltverschmutzung geschehen sein, steht es dem Veranstalter frei, den Besucher aus dem Festival auszuschließen.

Abfälle, die während der Veranstaltung anfallen, müssen an den gekennzeichneten Müllsammelplätzen in die jeweiligen Tonnen und Eimer entsorgt werden. Während des Festivals werden kostenlose Mülltüten von den Ordnern verteilt. Es besteht kein Anrecht auf Mülltüten.

6. Nutzung der Toiletten

Das Urinieren ist außerhalb von Toiletten nicht gestattet.

7. Verbot von Tieren

Das Mitführen von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten.

8. Verbotene Gegenstände

Grundsächlich sind alle Gegenstände verboten, die Personen in jeglicher Art und Weise Schaden zu fügen können. Dem Sicherheitspersonal und uns steht frei, Personen bei Fund eines potenziell unerwünschten Gegenstandes, den Zutritt zum Gelände zu verwehren und diese Person vom Event auszuschließen.

  1. alkoholische Getränke und Flüssigkeiten
  2. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen
  3. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
  4. Werkzeug (z.B. Sägen, Äxte, Beile)

9. Jugendschutzgesetz

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Jugendschutzgesetz.

10. Rettungswege

Die Ein- und Ausgänge werden als Rettungswege verwendet. Unter allen Umständen muss eine Räumung des Geländes möglich sein und somit die Rettungswege freizuhalten.

11. Rücksichtnahme

Es herrscht auf während des gesamten Events die Rücksichtnahme gegenüber den anderen Besuchern und der Umgebung zu üben.
Jede Gefährdung der anderen Besucher ist verboten und führt zum sofortigem Ausschluss vom Event.

12. Vandalismus

Die beabsichtigte Beschädigung und/oder Zerstörung von Gegenständen und Einrichtungen sind verboten und werden rechtlich auf Grundlage von Vandalismus (u.a. § 303 StGB) verfolgt.

13. Aufenthalt ohne Berechtigung

Wenn sich jemand ohne Zugangsberechtigung auf dem Veranstaltungsgelände aufhält, wird diese Person wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt. Es folgen rechtliche Konsequenzen!

III. Schlussbestimmungen

Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.